Wichtig zu wissen:  Ab 2.8.26 müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden

KI bearbeitet (virtuelles Staging). Die Darstellung dient der Veranschaulichung.


Es gelten neue Transparenzpflichten nach dem EU AI Act (Art. 50)

Viele Immobilienanzeigen enthalten heute virtuell eingerichtete Räume, ausgetauschte Himmel, Rasen oder andere KI-gestützte Bildbearbeitungen. Wer KI-generierte oder wesentlich mit KI bearbeitete Bilder veröffentlicht, muss diese künftig entsprechend kennzeichnen.

Das war mal ein Winterfoto? Dann kennzeichnen Sie es besser.


Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist in der Praxis meist sehr einfach. 
Ein Hinweis wie "Bild wurde mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet (virtuelles Staging). Die Darstellung dient der Veranschaulichung." ist in vielen Fällen ausreichend.

Wo gehört der Hinweis hin?

  • in die Bildbeschreibung oder direkt unter das Bild,

  • ins Exposé,

  • auf Immobilienportale,

  • sowie auf Ihre Website oder in Social Media, wenn dort KI-Bilder veröffentlicht werden.


    Mein Rat: Machen Sie die Kennzeichnung zu einem festen Bestandteil Ihres Vermarktungsprozesses. Das schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen potenzieller Käufer und hilft, die neuen Anforderungen unkompliziert zu erfüllen